Anwalt für Vertragsrecht in Wien – mit uns auf Nummer sicher gehen
Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung.
Eine Unterschrift ist schnell unter einen Vertrag gesetzt. Über die rechtlichen Konsequenzen werden sich viele erst nach dem Unterzeichnen bewusst. Unser Rat: Lassen Sie jeden Vertrag von uns überprüfen, sei es ein Mietvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Werkvertrag.
Aber auch nach der Vertragsunterzeichnung stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen des Vertragsrechts zur Seite, etwa, wenn der Vertragspartner seine verbindlichen Leistungen nicht erbringt.
Ihr Anwalt für Vertragsrecht informiert
Das Schließen von Verträgen gehört zum Alltag. Doch oft lauern juristische Fallen, aus denen Sie ohne einen Anwalt für Vertragsrecht nur schwer wieder herauskommen. Im Folgenden beantworten wir einige Frage, mit denen sich unsere Mandanten häufig an unsere Kanzlei wenden:
Was gehört zum Vertragsrecht?
Das Rechtsgebiet des allgemeinen Vertragsrechts umfasst alle Belange, die das Zustandekommen, die Abwicklung und die Verletzung von Verträgen betreffen.
Wann ist ein Rücktritt von einem Vertrag möglich?
Kurz nach einem Vertragsabschluss kann eine Partei von dem Vertrag zurücktreten. Zu beachten sind die jeweiligen Rücktrittsfristen. Der Vertragsrücktritt ist nicht mit dem Verbraucherwiderruf gleichzusetzen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne geben wir Ihnen in einer Rechtsberatung eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um alle weiteren juristischen Schritte, wenn es nötig ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, indem Sie uns anrufen, eine E-Mail schicken oder das Kontaktformular nutzen.
Weitere Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei abdeckt, sind unter anderem das Arbeitsrecht, Erbrecht, Medizinrecht und Sozialrecht.