Anwalt für Unterhaltsrecht in Wien – unsere Kanzlei ist an Ihrer Seite!
Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, sondern bedeutet auch eine finanzielle Veränderung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn gemeinsame Kinder involviert sind.
Holen Sie sich so früh wie möglich einen erfahrenen, zuverlässigen Anwalt für Unterhaltsrecht an die Seite – die Kanzlei Mag. iur. Constantin-Adrian Nițu in Wien! Wir sind jetzt für Sie da.
Das Wichtigste zum Thema Unterhalt
Was ist Unterhalt und wer ist unterhaltsberechtigt?
Das Gesetz definiert verschiedene Arten von Unterhalt:
- Unterhalt für leibliche Kinder
- Unterhalt für den ehemaligen Partner
- Unterhalt für die eigenen Eltern
Anspruch auf Unterhalt haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Kinder sind unterhaltsberechtigt, sofern sie nicht selbst erwerbstätig sein können – zum Beispiel wegen eines Schulbesuchs oder eines Studiums – oder dürfen.
Das andere Elternteil ist unterhaltsberechtigt, wenn es zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Gründe oder der Betreuung kleiner Kinder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Höhe des Unterhalts orientiert sich an den gesetzlich definierten Vorlagen und hängt beispielsweise vom Einkommen, dem Vermögen und der Lebenssituation ab.
Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Nach einer Scheidung muss jede Partei selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie die Betreuung kleiner Kinder, Krankheit oder die einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen.
Sind Nicht-Verheiratete unterhaltsberechtigt?
War das Paar nicht verheiratet, kann einer Partei nur Unterhalt gewährt werden, sollte diese kleine gemeinsame Kinder betreuen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Unterhaltsrecht für eine ausführliche Rechtsberatung.