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Rechtsanwalt für Familienrecht in Wien – Mag. iur. Constantin-Adrian Nițu 

Scheidungsanwalt mit langjähriger Erfahrung.

Die Familienmitglieder sind die Menschen, die uns am nächsten stehen, auf die wir uns immer verlassen können, komme, was wolle – das ist leider nicht immer der Fall. Besonders innerhalb der Familie sind Streitigkeiten, die irgendwann so gravierend sind, dass ein Rechtsbeistand nötig ist, keine Seltenheit. In vielen Fällen sind Kinder involviert, was die ohnehin schwierige, emotional belastende Situation zusätzlich verschärft.

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht sollte aufgrund des komplexen juristischen Sachverhalts stets hinzugezogen werden. Auf die Kanzlei Mag. iur. Constantin-Adrian Nițu in Wien ist jederzeit Verlass! Wir bieten eine ausführliche Rechtsberatung und vertreten Sie vor allen Gerichten, sollte eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite nicht möglich sein.

Was gehört zum Familienrecht?

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die Verhältnisse, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie entstehen. Dazu gehören Rechtswirkungen der Eheschließung, Scheidung und die rechtlichen Folgen wie insbesondere Unterhaltszahlungen und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.

Die wichtigsten Bereiche des Familienrechts

Als Anwalt für Familienrecht beziehungsweise Scheidungsanwalt stehe ich Ihnen unter anderem für folgende Themen zur Seite:

Scheidung

Grundlage des Scheidungsrechts ist von Land zu Land unterschiedlich. So gelten auch bestimmte Richtlinien für österreichisches Recht. Wir beraten Sie zu allen Details, wenn in Ihrem Fall die Scheidung die beste Lösung für alle Beteiligten zu sein scheint.

Sorgerecht

Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, ist das Sorgerecht ein Bereich, der bei einer Scheidung besondere Aufmerksamkeit erhält. Das Sorgerecht beinhaltet die elterliche Fürsorgepflicht ihres Kindes gegenüber. Sie müssen für die Person des Kindes und das Vermögen des Kindes sorgen. Sind beide Elternteile verheiratet, bekommen sie das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Sollten die Eltern nicht verheiratet sein, können sie das gemeinsame Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.

Für sämtliche Bereiche des Familienrechts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch.

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